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Allgemeine Geschäftsbedingungen
imsotec AG Vorstand: Günter Alberth Aufsichtsrat: Natalia Janssen Aufsichtsrat: Franz Altrichter Vorsitz Aufsichtsrat: Joachim Alberth
Mitticher Straße 38, 94152 Neuhaus/ Inn Tel.: +49
(0)8503 / 9249-0, Fax: +49
(0)8503 / 9249-29 Internet: www.imsotec.com; eMail: info@imsotec.com
Registergericht: Amtsgericht Passau, HR B 6333 ST.Nr.: 153/120/30125, UST-ID.: DE 813556875
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Inhalt eines jeden von der imsotec AG unterbreiteten Angebotes. Die imsotec AG führt erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonstwie vor Abschluß des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluß, frühere Angebote von der imsotec AG oder frühere Geschäftsverhandlungen mit der imsotec AG Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt eines mit der imsotec AG geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet, oder bei seiner Bestellung als mit verbindliche Bedingung für eine Bestellung mit einbindet.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die imsotec AG sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung 2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die imsotec AG zustande. Die Annahme durch die imsotec AG erfolgt durch Übersendung der Ware / Ausführung der Dienstleistung, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei der imsotec AG. Kann die Lieferung der imsotec AG nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, so ist in einer Neulieferung nach Ablauf der vorgenannten Frist ein neues Angebot an den Kunden durch die imsotec AG zu sehen. Mit der Annahme der Lieferung nimmt der Kunde dieses Angebot an. Bei der Annahmeverweigerung lehnt er es ab, es entstehen ihm dadurch keine Nachteile. Bestellt der Kunde per Internet, so wird die imsotec AG den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.
2.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens der imsotec AG zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
imsotec AG Mitticher Straße 38 94152 Neuhaus - Mittich Tel.: +49
(0)8503 / 9249-0 Fax: +49
(0)8503 9249 29 eMail: info@imsotec.com
2.3 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere:
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Bild, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurde(n).
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Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z. B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden.
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Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an die imsotec AG ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Ende der Widerrufsbelehrung
3. Angebote, Vertragsabschluß, Änderung der Lieferartikel 3.1. Die imsotec AG will mit seinen Informationen interessierten Kunden die Möglichkeit (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) für eine Bestellung geben. Angebote von der imsotec AG sind jedoch grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß die imsotec AG ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die imsotec AG einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt oder ihm die bestellte Ware liefert bzw. aushändigt.
3.2. Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Internetpräsentationen oder anderen Produktdarstellungen bzw. Informationen behält die imsotec AG sich vor, ohne daß hieraus Rechte gegen die imsotec AG hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. einen Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen - dies können z.B. Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltyp sein - ist die imsotec AG die Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.
4. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug 4.1. Von der imsotec AG genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Die von der imsotec AG genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, daß hierzu ausdrücklich schriftlich ein Termin mit dem Kunden vereinbart worden ist.
4.2. Liefertermine, die die imsotec AG nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angibt, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß die imsotec AG bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert wird.
4.3. Die imsotec AG ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
4.4. Bei einem Überschreiten eines angegebenen Liefertermins kommt die imsotec AG nur in Verzug, wenn die imsotec AG trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefert. Diese Nachfrist muß mindestens 2 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der imsotec AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. von der imsotec AG nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei einem Lieferanten der imsotec AG vorliegen, hat die imsotec AG selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall ist die imsotec AG berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder, nach Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder der Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. Im Falle eines Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, es entstanden diese durch eigenes, vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten der imsotec AG. In diesen Fällen ist die Haftung der imsotec AG bei Vermögens- und Sachschäden begrenzt auf den typischen Schaden, der für die imsotec AG im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.
5. Preise 5.1. Alle Preise gelten für den Verkauf ab Lager Mittich, Mitticher Straße 38. Bei Versand ab unserem Lager Mittich sind Versandspesen in den Preisen nicht enthalten, sondern sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Ebenfalls werden eventuell anfallende Nachnahmekosten für entsprechende Nachnahmelieferungen diesem Preis aufgeschlagen.
5.2. Preise sind bei einer Veröffentlichung grundsätzlich Endpreise einschließlich der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, soweit dies nicht anders ausgewiesen ist.
5.3. Warenlieferung an Neukunden erfolgen ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse.
6. Versand und Gefahrübergang, Versicherung 6.1. Die imsotec AG versendet bestellte Artikel grundsätzlich gegen Barnachnahme, wobei die imsotec AG die Art der Versendung (Bundespost, privater Paketdienst usw.,) vorbehalten ist.
6.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des/ der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die imsotec AG die Warensendung an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben hat.
6.3. Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließt die imsotec AG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten ab.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 7.1. Soweit die imsotec AG bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefert, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.
7.2. Jegliche Zahlung eines Kunden wird zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und /oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnet, selbst wenn der Kunde eine anderslautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
7.3. Die imsotec AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist die imsotec AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern die imsotec AG nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die imsotec AG berechtigt, sämtliche gegenüber diesem Kunden bestehenden Ansprüche fällig zu stellen.
7.6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die imsotec AG berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne daß hierin und /oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau bzw. Deinstallation der von der imsotec AG gelieferten Artikel. Die von der imsotec AG durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau bzw. Deinstallation entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
7.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die imsotec AG Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist desweiteren nicht berechtigt, die imsotec AG Zahlungsansprüche und Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus dem selbigen Vertragsverhältnis.
8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behält sich die imsotec AG das Eigentum an sämtlicher von der imsotec AG an den Kunden gelieferter Ware vor (Eigentumsvorbehalt/ Vorbehaltsware).
8.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und /oder weiter zu veräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an die imsotec AG ab. Die imsotec AG nimmt diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigt die imsotec AG den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Im Falle des Widerrufs und auf Aufforderung der imsotec AG hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und der imsotec AG die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen ( Lieferscheine, Rechnungen usw. ) vorzulegen.
8.3. Erlischt der Vorbehaltungseigentum der imsotec AG durch Verarbeitung der gelieferten Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen ), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf die imsotec AG das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für die imsotec AG unentgeltlich mit verwahrt.
8.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum der imsotec AG hinzuweisen und die imsotec AG unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch die imsotec AG hat der Kunde zu erstatten.
9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung 9.1. Der Kunde hat die ihm von der imsotec AG gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und die imsotec unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet die imsotec keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate ab Gefahrübergang. Für Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährt der Hersteller für bei der imsotec AG gekaufte Ware eine längere Garantie, kann diese über die imsotec AG bei Auftreten von Fehlern oder Mängeln abgewickelt werden ( siehe hierzu auch Ziffer 8.4. am Ende).
9.3. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zum Verantwortungsbereich der imsotec AG gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, daß an von der imsotec AG gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
9.4. Die imsotec AG leistet Gewähr durch Nachbesserung oder, nach Wahl von der imsotec AG, durch Ersatzlieferung. Hierzu hat der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung zurückzusenden und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des Herstellers über die imsotec AG nach Ablauf der Gewährleistungsverpflichtung.
9.5. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn die imsotec AG die Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mindestens zwei (2) Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
9.6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, die imsotec AG haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
9.7. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber Kunden der imsotec AG. Die Abtretung von gegen die imsotec AG bestehenden Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
9.8. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, der imsotec AG wieder zugesandten Artikels, daß der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, ist die imsotec AG berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Barnachnahme zu erheben.
10. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software 10.1. Im Falle der Lieferung von Software (Standard-Software) dritter Unternehmen (Software-Hersteller) gelten diese Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.
10.2. Für von der imsotec AG selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn nicht besondere Bedingungen für die Lieferung von Software vereinbart worden sind.
11. Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen 11.1. Der Kunde ist berechtigt, sämtliches Verpackungsmaterial im Sinne der Verpackungsverordnung für bei der imsotec AG gekauften Artikel gegen Rechnungsvorlage beim Geschäftssitz der imsotec AG zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während den üblichen Geschäftszeiten der imsotec AG erfolgen.
11.2. Das Verpackungsmaterial muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Ist dies nicht der Fall, ist die imsotec AG berechtigt, bei der Entsorgung entstehende etwaige Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
12. Gerichtsstand 12.1. Als Gerichtsstand ist Passau vereinbart.
13. Salvatorische Klausel 13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
© imsotec AG, Stand: 01.01.2007
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